AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

Blasius Bachhammer e.K.
Seeweg 22
D 83236 Übersee

Nachfolgend kurz „BB“ genannt.
Stand Juni 2011

1. Geltungsbereich
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Annahme der Auftragsbestätigung oder Entgegennahme der Ware bzw. Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Bei abweichenden oder ergänzen-den Vereinbarungen – insbesondere bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von BB erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BB. Auf diese Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

2. Angebot
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Angebote stets freibleibend und unverbindlich, Irrtum bleibt vorbehalten.

Alle Preise werden, falls nicht anders ausgewiesen, in Euro angegeben.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt in der Regel durch einen von BB beauftragten Transporteur. Soweit das Transportrisiko nicht durch den Transporteur abgedeckt ist, geht es zu Lasten des Käufers.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auf Vollständigkeit, Beschädigungsfreiheit und Übereinstimmung mit dem Lieferschein zu überprüfen.

Die von BB genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis, das außerhalb des Einflusses von BB liegt, oder auf Lieferverzug eines Lieferanten von BB zurück-zuführen, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne.
BB kommt erst in Verzug, wenn der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

4. Gewährleistung
Die Gewährleistung von Handelsware richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Herstellers.
Die Gewährleistung für eigene Produkte beträgt für Produkte die im gewerblichen Bereich eingesetzt werden 1 Jahr und für Produkte die im privaten Bereich eingesetzt werden 2 Jahre. Bei Motoren und Anlagen jedoch maximal 3000 Bh. Maßgebend ist das Datum des Lieferscheins.

Werden Installations- Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Veränderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien bzw. Betriebsstoffe verwendet, die nicht den erforderlichen Spezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche an BB schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind an BB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach deren Auftreten schriftlich mitzuteilen.

Die Gewährleistung erfolgt nach freier Wahl von BB durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

BB haftet nicht für Folgeschäden und Ausfallzeiten, die durch den Einsatz von durch BB gelieferten Waren und Leistungen hervorgerufen werden.

5. Eigentumsvorbehalt / Zahlung
BB behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen von BB ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur falls ausdrücklich vereinbart zulässig.

Der Vertragspartner kommt bei überschreiten der Fälligkeit ohne Mahnung automatisch in Verzug.

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn BB zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Übersee am Chiemsee, Gerichtsstand ist Traunstein.

7. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt auch das für ergänzungsbedürftige Lücken.